Masterstudium

Zwei offene Bücher auf Tisch

Zurzeit können Masterstudierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und des interdisziplinären Studiengangs Sustainable Development das im Bachelor angeeignete Wissen im Rahmen eines Kolloquiums zu Corporate Social Responsibility, eines Seminars zu Transformative Leadership oder durch das Verfassen einer Masterarbeit vertiefen. In Kooperation mit der juristischen Fakultät bieten wir jedes Jahr eine Vorlesung zum Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht an.

In unregelmässigen Abständen finden zudem weitere Lehrveranstaltungen wie das Seminar Verantwortungslose Unternehmen? Konzepte und Ziele von Corporate Sustainability sowie das Seminar Verantwortungen zwischen Unternehmen und Gesellschaft: müssen, sollen, können statt.

Referent: Prof. Dr. Georg von Schnurbein

Corporate Social Responsibility (CSR) ist in der Unternehmensführung längst mehr geworden als ein Schönwetter-Thema. Heute wird die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen vor allem in den drei Bereich Ecological, Social und Governance bewertet. Die sogenannten ESG-Faktoren dienen als Grundlage für strategische Entscheidungen, Marketing-Aktionen sowie Firmenbewertungen an Finanzmärkten. In diesem Kolloquium werden aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse zu CSR und Fallbeispiele behandelt.

Lernziele sind das Verständnis der zentralen Konzepte und Methoden von CSR, die Anwendung und Diskussion neuester Forschungsergebnisse und die Analyse der praktischen Umsetzung von CSR anhand von Fallbeispielen. Die Leistungsüberprüfung ist ein maximal 5-seitiger Diskussionsbeitrag zu einem aktuellen Forschungsartikel.

Dieses Lehrangebot findet im Herbstsemester statt. Weitere Informationen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Referent: Prof. Dr. Georg von Schnurbein

Nicht erst seit den Sustainable Development Goals (SDGs) sind Unternehmen gefordert, ihre gesellschaftliche Verantwortung besser wahrzunehmen bzw. diese erkennbar zu machen. Während zu Beginn der CSR-Forschung noch von freiwilligen Leistungen und «Sahnehäubchen» die Rede war, ist Corporate Responsibility heute ein fester Bestandteil der unternehmerischen Aktivitäten mit grosser strategischer Bedeutung. Bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge, an den Finanzmärkten und in den Wirtschaftsmedien spielt die CR eines Unternehmens eine zunehmend wichtige Rolle. In dieser Vorlesung lernen die Studierenden die theoretischen Grundlagen kennen und erhalten eine Einführung in die praktische Umsetzung.

Lernziele:

1. Die Studierenden kennen die grundsätzlichen theoretischen Ansätze zu Corporate Responsibility, inkl. Entwicklungslinien von Corporate Social Responsibility, Corporate Sustainability und Corporate Citizenship
2. Die Studierenden lernen die Verortung von Corporate Responsibility in der strategischen und organisatorischen Umsetzung im Unternehmen kennen.
3. Den Studierenden sind in der Lage, Aktivitäten zur Corporate Responsibility selbst zu entwickeln und kritisch zu beurteilen
4. Die Studierenden lernen anhand von Fallbeispielen verschiedene Umsetzungsbereiche kennen (Supply Chain, Human Ressources/Team Building, Corporate Philanthropy)

Dieses Lehrangebot findet im Frühjahrssemester statt. Weitere Informationen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Referent: Dr. iur. Roman Baumann Lorant

Aus der Optik von Nonprofit-Organisationen (NPO) werden zahlreiche rechtliche Aspekte bzw. Rechtsgebiete beleuchtet. Nach einer Einführung in die Begriffswelt der Gemeinnützigkeit, der entsprechenden Rechtsentwicklung sowie der praktischen Bedeutung bilden die zivilrechtlichen Grundlagen zu den Rechtsträgern von NPO einen ersten Schwerpunkt (= Vereins- und Stiftungsrecht). Ein weiterer Schwerpunkt folgt mit dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht (Steuerbefreiung) sowie dem Spendenrecht (Spendenabzug). Schliesslich werden in der Vorlesung behandelt:

  •   das Stiftungsaufsichtsrecht;
  •   gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte im Schenkungs- und Erbrecht;
  •   Stiftungen, Vereine und Gemeinnützigkeit in spezifischen ausländischen Jurisdiktionen;
  •   Umstrukturierungen von Stiftungen und Vereinen (Fusion, Vermögensübertragung);
  •   NPO und Rechnungslegung sowie NPO in finanziellen Krisen (Überschuldung, Sanierung).

Die Lehrveranstaltung behandelt nicht nur die Theorie, sondern gibt auch Aufschlüsse über die Praxis. Zahlreiche Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis sollen das Gelernte veranschaulichen. Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Dieses Lehrangebot findet im Frühjahrssemester statt. Weitere Informationen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Betreuung: Prof. Dr. Georg von Schnurbein

Auf Anfrage besteht die Möglichkeit am CEPS eine Masterarbeit zu verfassen. Die Themen werden in der Regel eigenständig und in Absprache mit der Betreuungsperson bestimmt. Es gelten die Bestimmungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

In unregelmässigen Abständen finden in Kooperation mit anderen Fakultäten (z.B. der Juristischen und Philosophisch-Historischen Fakultät) weitere Lehrveranstaltungen statt. In der Vergangenheit waren dies unter anderem: